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   VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03   

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VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03 (https://dejure.org/2003,12111)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 TG 1275/03 (https://dejure.org/2003,12111)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 TG 1275/03 (https://dejure.org/2003,12111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Rechtsschutz in dienstrechtlichen Konkurrentenverfahren ; Glaubhaftmachung des Anspruchs; Beamtenrechtliche Beförderungen; Personalauswahlentscheidungen im Bereich des Hessischen Ministeriums der Justiz; ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; HBG § 4 Abs. 2 S. 1; ; HBG § 8 Abs. 1; ; HV Art. 134

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 62 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Für die dienstliche Beurteilung der Leistungen während einer Abordnungszeit ist die Dienststelle zuständig, deren Aufgaben wahrgenommen wurden (wie BVerwG, Urteil vom 17.04.1986 - 2 C 28.83 - ZBR 1986, 330 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist die dienstliche Beurteilung selbst keine Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des beurteilten Beamten im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 BBG (= § 4 Abs. 2 Satz 1 HBG), sondern eine Wertung, die künftige derartige Entscheidungen lediglich vorbereitet (BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 28.83 - ZBR 1986, 330 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Bei dieser Konstellation war es ausreichend, dass die dienstlichen Beurteilungen des Bundesministeriums der Justiz in dem Besetzungsbericht des Präsidenten des Landgerichts vom 15. Juli 2002 und maßgeblich von dem die Auswahlentscheidung treffenden Hessischen Minister der Justiz gewürdigt und - wie geschehen - im Hinblick auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht in Beziehung zu den dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber gesetzt wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. April 1995 - 12 B 82/95 - RiA 1996, 206 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 1998 - 2 B 11635/98 - AS RP-SL 27, 120 ff.).
  • VGH Hessen, 18.08.1992 - 1 TG 1074/92

    Besetzung eines Dienstpostens: Nachschieben der Begründung für die

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Ein solches Nachschieben von Auswahlerwägungen wird von der Rechtsprechung als zulässig erachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 1992 - 1 TG 1074/92 - HessVGRspr. 1993, 19 = NVwZ 1993, 284) und führt gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 HVwVfG zur Heilung des ursprünglichen Verfahrensfehlers; zur erwünschten Akzeptanz von Personalentscheidungen trägt es nicht bei.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich nur darauf zu erstrecken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Juni 1998 - 1 TG 2045/98 - BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - DVBl. 2002, 1203 ff. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1995 - 12 B 82/95

    Besetzung einer Stelle; Entscheidung des Dienstvorgesetzten; Beurteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Bei dieser Konstellation war es ausreichend, dass die dienstlichen Beurteilungen des Bundesministeriums der Justiz in dem Besetzungsbericht des Präsidenten des Landgerichts vom 15. Juli 2002 und maßgeblich von dem die Auswahlentscheidung treffenden Hessischen Minister der Justiz gewürdigt und - wie geschehen - im Hinblick auf die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht in Beziehung zu den dienstlichen Beurteilungen der Mitbewerber gesetzt wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. April 1995 - 12 B 82/95 - RiA 1996, 206 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. August 1998 - 2 B 11635/98 - AS RP-SL 27, 120 ff.).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Gemessen an diesen Maßstäben verletzt die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen die Antragstellerin nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1991, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Die Antragstellerin hat bei Beachtung der Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zum vorläufigen Rechtsschutz in dienstrechtlichen Konkurrentenverfahren (Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl. 2002, 1633 ff.) den geltend gemachten Anspruch nicht glaubhaft gemacht, dem Antragsgegner zu untersagen, den Beigeladenen bei der Besetzung der Stelle einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Landgericht ... der Antragstellerin vorzuziehen.
  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

    Auszug aus VGH Hessen, 15.07.2003 - 1 TG 1275/03
    Der Senat wendet die Grundsätze seiner Rechtsprechung zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch, wie er sie für beamtenrechtliche Beförderungen entwickelt hat, in ständiger Rechtsprechung auf die Ernennung eines Bewerbers um ein Richteramt mit höherem Endgrundgehalt als dem eines Eingangsamtes an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1996 - 1 TG 1445/96 - HessVGRspr. 1996, 92 = NVwZ 1997, 615 m. w. N., und vom 18. September 2002 - 1 TG 1301/02 -).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20

    Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der

    Für die dienstliche Beurteilung der Leistungen während einer Abordnungszeit ist die Dienststelle zuständig, deren Aufgaben wahrgenommen wurden (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2003 - 1 TG 1275/03 -, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. April 1986 - 2 C 28.83 -, juris).
  • VG Gießen, 03.06.2005 - 5 G 6145/04

    Stelle des Direktors des Amtsgerichts Wetzlar darf vorläufig nicht besetzt werden

    Diese vom Hessischen Ministerium der Justiz regelmäßig gewählte Vorgehensweise wird ebenso regelmäßig vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof beanstandet (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 11.06.2002 -1 TG 812/02 - und vom 15.07.2003 -1 TG 1275/03 -).
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